Schleichwerbung – Vorsicht mit Belohnungen

Die Belohnung von Kundenmeinungen ist in der Regel verbotene Schleichwerbung.

Online-Marketing
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Positiven Kundenmeinungen, sogenannte Testimonials, sind gerade im Internet Gold wert. Sie überbrücken erheblich die Ängste und Unsicherheiten der User des anonymen Internets. Erfahrene Marketer sehen gar in ihnen eine Schlüsselrolle in der Überzeugungsarbeit.

Kundenmeinungen haben Überzeugungskraft

Und das ist verständlich. Bevor wir etwas kaufen, wollen wir wissen, was wir tatsächlich davon haben. Da sind Erfahrungen anderer Käufer natürlich die überzeugendsten Argumente. Bewertungsportale heizen dazu noch zusätzlich die Stimmung an und zementieren die hohe Reputation der Kundenmeinungen.

Gekaufte Kundenmeinungen können Schleichwerbung sein

In einem solchen Umfeld sind die Verlockungen groß, den Kunden eine Prämie zu versprechen, wenn sie eine positive Rezension abgeben. Doch Vorsicht: Ein solches Vorgehen ist eindeutig eine verbotene Schleichwerbung, die dem Unternehmen viel Geld kosten kann. Teure Abmahnungen drohen in solchen Fällen. Gekaufte Kundenmeinungen sind nur zulässig, wenn sie als solche gekennzeichnet sind. Doch haben sie dann noch ihren Wert?

Umgehungen sind mit Vorsicht zu genießen

Manche Experten meinen, dass ein nachträgliches Dankeschön, beispielsweise in Form eines kleinen Geschenkes, unproblematischer sei. Wenn auch das ein Weg sein mag, alles was im Umfeld von Kundenmeinungen in irgendeiner Form bezahlt wird, ist problematisch.

Dies gilt übrigens auch im Hinblick auf sogenannte bezahlte PR-Beiträge. Auch das ist eine Form von eingekauften Kundenmeinungen, wenn auch über den langen Arm der Redakteure. Wir finden sie in einschlägigen Anzeigenblättern und erkennen sie daran, dass sie zwar wie ein redaktioneller Text aufgemacht, aber an prominenter Stelle mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet sind. Nur so sind sie zulässig.