Wischiwaschi-Angaben im Verkaufstext führen ins Aus.
Im Zeitalter der Abmahnungen neigen wir dazu, in Verkaufstexten zurückhaltende, unverbindliche Aussagen zu machen. Zu sehr sitzt einem die Angst im Nacken, man könnte sich ein unhaltbares Versprechen vorwerfen lassen. Und einmal von juristischen Konsequenzen abgesehen, ist es auch eine Gradwanderung, glaubhaft zu wirken.
Gleichwohl wissen Textexperten, dass es auf eine möglichst konkrete und präzise Aussage geradezu ankommt. Zu oberflächliche und pauschal nichtssagende Versprechungen bedeuten das ultimative K.O. für einen Verkaufstext. Machen wir ein Beispiel, um das zu verdeutlichen:
Variante 1: „Mit diesen Tipps nehmen Sie schnell und leicht ab“
Variante 2: „6 Tipps, mit denen Sie 20 kg in 6 Wochen abnehmen“
Nun, was meinen Sie, zieht besser? Ganz klar: Die Variante 2. Hier sind ganz konkrete Angaben enthalten, mit denen der Leser etwas anfangen kann. Eine klare Zahl an Tipps, mit einem klaren Ziel, wie viele Kilos und in welcher Zeit abgenommen werden sollen. Genau diese Elemente braucht der Mensch, um zum Weiterlesen animiert zu werden. Die Variante 1 ist demgegenüber zu lasch, zu unkonkret, zu unverbindlich.
Wichtig: Die Aussagen müssen natürlich haltbar und glaubwürdig sein. Offensichtliche Übertreibungen führen zum Ärger und Verdruss. Also sensibel abwägen bei der Wahl der konkreten Worte.
Richtig starke Verkaufstexte, bitte hier weiterlesen (klicken)