Verunsicherungen zu Bildrechten

Geld verdienen im Internet
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Geld verdienen im Internet mit den richtigen Rechten

In den letzten Monaten geistern Verunsicherungen durch die Medien, was bei der Verwendung von Bildern erlaubt sei und was nicht. So unter anderem die Frage, ob fremde Bilder ohne weiteres in Social Media-Aktivitäten verwendet werden dürfen.

Dabei ist die Sache relativ einfach: Es gelten grundsätzlich im Internet dieselben Regeln, wie sonst im Leben auch. Wenn ich ein fremdes Bild verwenden will, egal wo, egal ob im Internet oder im Print-Katalog, brauche ich dazu die Erlaubnis des Urhebers. Fachlich ausgedrückt: die Lizenz, das Bild für meine Zwecke nutzen zu dürfen. Steht im Bild eine Person im Vordergrund brauche ich zusätzlich die Erlaubnis der abgebildeten Person.

Auch im Internet gilt das Urheberrecht

Es nimmt immer wieder Wunder, warum manche meinen, dass im Internet das anders sein soll. Und das ist auch nachvollziehbar: Als Urheber eines Bildes will ich doch wissen, wo mein Bild eingesetzt wird, und ob ich mich damit identifizieren kann.

In den zahlreichen Bildkatalogen wird deshalb immer nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht erteilt, beispielsweise für die Veröffentlichung eines Bildes auf der bei der Registrierung angegebenen Website. Das bedeutet, dass ich das Bild nicht einfach auch auf anderen Seiten verwenden kann, und schon gar nicht zur wilden Weiterverbreitung im Social Media.

Besondere Vorsicht mit fremden Bildern auf Social-Media-Plattformen

Besonders brisant: Manche Plattformen sehen in den AGB vor, dass eingestellte Bilder von den Usern weiterverbreitet werden dürfen. Verwenden Sie dazu also nur solches Bildmaterial, bei dem Sie für eine derartige Nutzung selbst berechtigt sind.

Dasselbe gilt letztlich für jede Bildverwertung. Achten Sie also peinlich darauf, dass Sie über die entsprechenden Rechte verfügen. Das erspart unnötigen Ärger.